Gastronomiejobs Promotionjobs Hoteljobs Praktikum
§ AGB | @ Impressum
 Infoseiten Studium
bewerben Diplomarbeiten Finanzen

jobben

Sprachreisen Studium WGs und wohnen Versicherungen
  jobben
 Jobbörsen  Fernstudium  Firmenkontaktmessen  Sprachreisen  Bafög  Blogs  Studiengänge  Work & Travel
  Infos zum Thema jobben und Studium

Reicht das Bafög oder der Unterhalt der Eltern nicht aus, ist ein Student meist gezwungen, einen Nebenjob anzunehmen. Hierbei kann die Art des Nebenjobs sehr unterschiedlich sein. Es gibt Minijobs, studentische Hilfskräfte, Jobs in den Semesterferien oder auch bezahlte Praktika. Jedoch gibt es einiges, was ein Student hierbei beachten muss. Verdienen Studenten z.B. mehr als 400 Euro monatlich, arbeiten sie, wie andere Arbeitnehmer auch, auf Lohnsteuerkarte, die vom Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes ausgestellt wird. Der Arbeitgeber führt die entsprechende Lohnsteuer und auch die Sozialabgaben ab. Wie hoch diese Summen sind ist von der Steuerklasse und dem Verdienst abhängig. Meist können sich die Studenten jedoch die Steuern über den Lohnsteuerjahresausgleich vom Finanzamt zurück holen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Student nur kurze Zeit im Jahr gearbeitet hat und dass das Jahreseinkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum geblieben ist.

In der Praxis brauchen Studenten jedoch häufig keine Steuerkarte, denn sie sind sog. „Minijobber“. Hierunter sind geringfügig Beschäftige zu verstehen, die monatlich nicht mehr als 400 Euro verdienen und somit keine Steuern und auch keine Sozialabgaben zu leisten haben. Der Arbeitgeber zahlt für den Minijobber eine Pauschale von 30% an die Bundesknappschaft. In dieser Summe sind 2% Lohnsteuer, 13% Kranken- und Pflegeversicherung und 15% Rentenversicherung enthalten. Übt ein Student mehrere Minijobs aus, ist er verpflichtet, seine Arbeitgeber darüber zu informieren. Der Verdienst aller Minijobs zusammen darf 400 Euro nicht übersteigen. Eine Ausnahme bildet eine unvorhergesehene Mehrarbeit, dann dürfen Minijobber bis zu zwei Monate im Jahr auch mehr verdienen. Wichtig hierbei ist zu beachten, dass Urlaubs- oder Weihnachtsgeld anteilig auf alle Monate der Beschäftigung umgelegt wird.

Wer als Student mehr als 400 aber weniger als 800 Euro im Monat verdient, gilt nicht mehr als Minijobber sondern arbeitet im sog. Niedriglohnsektor und somit auf Steuerkarte. Bei dieser Art von Job ist seit 2003 nur noch ein Teil des Lohns rentenversicherungspflichtig. Leider bleibt am Monatsende durch die Abzüge oft weniger über als bei einem Minijob.


... weitere Infos zum Thema [ jobben & Nebenjobs ] finden Sie unter

Work und Travel in Kanada, Australien & Neuseeland
Work and Travel bzw. Jobben & Reisen in Australien, Neuseeland, USA, Kanada oder England


 Ihr Link hier ? Infos erfragen unter: info@studentenjobs24.de

Disclaimer | copyright © 2000 - 2010 Studentenjobs24.de