In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Studenten mit Abschluss des 14. Semesters bzw. spätestens mit dem
25. Lebensjahr nicht mehr über die Eltern mitversichert. Diese Frist kann sich jedoch durch z.B. den Zivildienst
verlängern.
Die Familienversicherung endet auch, wenn der Student monatlich mehr als 400 Euro verdient bzw. wenn die
Wochenarbeitszeit 20 Stunden überschreitet. Jedoch bleiben Bafög-Zahlungen hiervon unberücksichtigt.
Ist das Studium beendet, steht die Entscheidung an: entweder gesetzlich
weiterversichern oder in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es für Studenten oft sehr interessante Angebote,
sodass es sich lohnen kann, sich privat zu versichern. Jedoch Vorsicht – wer einmal privat krankenversichert war,
hat keinen Anspruch mehr, in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden.
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Krankenversicherung in Europa - Studieren in Europa
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