Ein sehr beliebter Studentenjob ist das Jobben in Hotels, Bars, Kneipen und Szenerestaurants. Hierbei quälen sie sich mit vollen Tabletts durch volle Kneipen, filtern an den Eingangstüren der Clubs die gern gesehenen und die ungern gesehenen Gäste heraus und sie stehen als Thekenkräfte hinter dem Tresen. Gastronomiejobs - kurz auch kurz Gastrojobs - sind stressig, da häufig unter Druck gearbeitet wird und die Arbeitszeit meist in den Nachstunden liegt. Jedoch sind diese Jobs sehr begehrt, da viele Kontakte zu anderen Menschen garantiert sind. Gerade diese Kontakte können eventuell für das späteres Arbeitsleben von Bedeutung sein.
Der Verdienst beim Jobben in der Gastronomie ist zwischenzeitlich über den Mindeststundenlohn geregelt, wobei das Trinkgeld nicht vergessen werden
darf. In einigen Betrieben wird es jeweils durch die Mitarbeiter der jeweiligen Schicht geteilt, in anderen Gaststätten
ist es üblich, dass der Kellner sein gesamtes Trinkgeld behalten darf.
Ein Job in der Gastronomie darf nicht unterschätzt werden. Voraussetzung ist zunächst einmal ein gepflegtes und nettes
Aussehen und Teamfähigkeit. Kellner und Kellnerinnen benötigen vor allem Überblick und dürfen bei Stress nicht den Kopf
verlieren.
Eine Nebentätigkeit in einem Gastronomiebetrieb sollte bei späteren Bewerbungen unbedingt im Lebenslauf auftauchen. Es
ist nämlich durchaus bekannt, das Kellner und Kellerinnen besonders belastbar sind und der Bewerber zeigt zudem, dass
er sich für keine Arbeit zu schade ist und auch mal richtig mit anpacken kann und man auch unter Stress die Nerven behält.
Bei Jobs in der Gastronomie - ob Servicekraft oder
Thekenkraft - ist zu beachten, dass das altbekannte Gesundheitszeugnis nicht mehr notwendig ist. Seit
2001 benötigen Angestellte eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetzt. Die erstmalige Belehrung erfolgt durch das
Gesundheitsamt und muss in den folgenden Jahren vom Vorgesetzen einmal jährlich vorgenommen werden.
Für Jobs in der Gastronomie gelten die gleichen Bestimmungen wie für alle Minijobber oder geringfügige Beschäftigte.
Wer monatlich weniger als 450 Euro verdient, ist nicht steuerpflichtig und muss auch keine Sozialabgaben leisen. Jedoch
zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Pauschale von 30% des Entgeltes. Auch hierbei ist ein Student verpflichtet, bei
der Ausübung von mehreren Jobs seine jeweiligen Arbeitgeber darüber zu informieren. Auch hier darf die Summe aller Jobs
450 Euro pro Monat nicht übersteigen damit die Jobs steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Bei einem Verdienst
zwischen 450 und 800 Euro pro Monat wird auf Steuerkarte gearbeitet und ein Teil des Einkommens unterliegt der
Rentenversicherungspflicht. Darüber hinausgehende Verdienste werden als normales Arbeitsverhältnis besteuert und
unterliegen der Sozialversicherungs-pflicht.