Student/in (m/w/d) für Besucherservice und Museumsshop im Internationalen Maritimen Museum Hamburg auf Minijob-Basis
Für viele Studierende in Deutschland gehört ein Nebenjob einfach dazu. Miete, Lebensmittel, Semesterbeitrag und Freizeit kosten Geld, und nicht jeder kann sich vollständig auf die Unterstützung der Eltern oder auf BAföG verlassen. Der Minijob ist dabei eine der beliebtesten Lösungen, denn er lässt sich gut mit Vorlesungen, Prüfungsphasen und Lernzeiten vereinbaren.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einer festen monatlichen Verdienstgrenze. Seit Oktober 2022 ist diese Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt mit ihm. Im Jahr 2026 liegt sie
bei 603 Euro im Monat, bei einem Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Wer diese Grenze im Jahresdurchschnitt nicht überschreitet, profitiert von besonderen Regeln bei Steuern und Sozialabgaben.
Gelegentliche, nicht vorhersehbare Überschreitungen sind in begrenztem Umfang erlaubterlaubt: in bis zu zwei Monaten pro Jahr und höchstens bis zum Doppelten der monatlichen Grenze.
Die Vorteile für Studierende
Der größte Vorteil liegt im Prinzip „brutto gleich netto“. Steuern zahlt in der Regel der Arbeitgeber pauschal mit 2 Prozent. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen für Minijobber
nicht an, der Arbeitgeber zahlt hier lediglich Pauschalbeiträge. Nur in die Rentenversicherung zahlen Minijobber einen kleinen Eigenanteil von 3,6 Prozent. Eine Ausnahme sind Minijobs in Privathaushalten,
etwa bei der Kinderbetreuung in einer Familie: Dort liegt der Eigenanteil bei 13,6 Prozent. Von der Rentenversicherungspflicht kann man sich auf Antrag befreien lassen. Man sollte aber bedenken,
dass die Beiträge Ansprüche auf spätere Rentenleistungen und Reha-Maßnahmen begründen.
Auch beim Thema Krankenversicherung ist der Minijob unkompliziert: Wer über die Eltern familienversichert ist, bleibt das in der Regel auch mit einem Minijob. Für Minijobber gilt nämlich die Minijob-Grenze als
maßgebliche Einkommensgrenze. Beim Kindergeld spielt der Verdienst während der ersten Ausbildung bzw. des Erststudiums ohnehin keine Rolle. Und für BAföG-Empfänger gilt: Ein Hinzuverdienst bis zur Höhe der
Minijob-Grenze wird nicht auf die Förderung angerechnet. Der BAföG-Freibetrag ist seit 2026 an die Minijob-Grenze gekoppelt: Anrechnungsfrei bleiben 603 Euro brutto im Monatsdurchschnitt,
also 7.236 Euro im zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum.
Hinzu kommt die zeitliche Flexibilität. Bei einem Stundenlohn auf Mindestlohnniveau entspricht die Verdienstgrenze gut 43 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche. Das lässt genug Raum für das Studium.
Typische Minijobs
Klassische Einsatzfelder sind die Gastronomie, der Einzelhandel, Nachhilfe, Kinderbetreuung, Lieferdienste oder Aushilfstätigkeiten in Büros. Besonders interessant sind Stellen als studentische Hilfskraft
an der eigenen Hochschule: Sie bieten oft flexible Arbeitszeiten, kurze Wege und erste Einblicke in die Wissenschaft. Wer gezielt sucht, findet außerdem Minijobs mit Bezug zum Studienfach, etwa als
Aushilfe in einer Kanzlei, einer Agentur oder einem Labor. Solche Erfahrungen sind später im Lebenslauf viel wert.
Rechte nicht vergessen
Minijobber sind vollwertige Arbeitnehmer. Sie haben Anspruch auf den Mindestlohn, bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch der Kündigungsschutz gilt nach den allgemeinen Regeln, also
nach sechs Monaten Beschäftigung in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht vorgeschrieben, Pflicht ist aber ein Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen.
Studierende sollten darauf achten, dass diese Rechte auch tatsächlich eingehalten werden.
Minijob oder Werkstudentenjob?
Wer mehr verdienen möchte, kann statt eines Minijobs eine Werkstudententätigkeit aufnehmen. Hier darf man während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Man zahlt nur Beiträge zur Rentenversicherung,
nicht aber zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Verdienst ist höher, allerdings fällt je nach Einkommen Lohnsteuer an. Außerdem kann die Familienversicherung wegfallen. In diesem Fall ist eine
eigene studentische Krankenversicherung nötig. Welche Variante besser passt, hängt vom eigenen Zeitbudget und den finanziellen Bedürfnissen ab.
unterm Strich
Der Minijob ist für Studierende eine unkomplizierte und flexible Möglichkeit, das Budget aufzubessern, ohne das Studium zu vernachlässigen. Durch die weitgehende Abgabenfreiheit bleibt vom Verdienst fast alles übrig,
und mit etwas Glück sammelt man nebenbei wertvolle Berufserfahrung. Wichtig ist nur, die Verdienstgrenze im Blick zu behalten und die eigenen Rechte als Arbeitnehmer zu kennen.